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   BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11   

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https://dejure.org/2012,25142
BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 (https://dejure.org/2012,25142)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 (https://dejure.org/2012,25142)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 (https://dejure.org/2012,25142)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Änderungskündigung

  • openjur.de

    Änderungskündigung; anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit; Sozialauswahl

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Änderungskündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 611 Abs 1 BGB
    Änderungskündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl

  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Zuweisung einer anderen Tätigkeit und der Herabgruppierung; Eingruppierung nach einem Haustarifvertrag; Möglichkeit der vollschichtigen Beschäftigung mit vertraglich geschuldeten Tätigkeiten

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung

  • rewis.io

    Änderungskündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; KSchG § 1
    Änderungskündigung; Zuweisung einer anderen Tätigkeit und der Herabgruppierung; Eingruppierung nach einem Haustarifvertrag; Möglichkeit der vollschichtigen Beschäftigung mit vertraglich geschuldeten Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Vertragsänderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (st. Rspr., bspw. BAG 12. Oktober 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 147 = EzA KSchG § 2 Nr. 79; 9. September 2010 - 2 AZR 936/08 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 149; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 25, BAGE 132, 78; jeweils mwN) .

    Sind von einer Organisationsmaßnahme des Arbeitgebers mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen und konkurrieren diese um anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten in demselben Betrieb, hat der Arbeitgeber durch eine Sozialauswahl analog § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen Arbeitnehmer er auf dem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 40 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 147 = EzA KSchG § 2 Nr. 79) .

    Dass es dabei nicht um das "Ob" einer Kündigung, sondern das "Wie" der Änderungen der Vertragsbedingungen geht, entbindet den Arbeitgeber jedenfalls dann nicht von einer entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden sozialen Auswahl, wenn für eine Weiterbeschäftigung - objektiv - unterschiedliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen, zugleich mehrere Arbeitnehmer um eine geringere Anzahl günstigerer Beschäftigungsmöglichkeiten konkurrieren und deshalb eine personelle Auswahl zu treffen ist (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41 mwN, aaO; 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58) .

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    aa) Sind einem allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmal einer Lohngruppe konkrete Richt-, Regel- oder Tätigkeitsbeispiele beigefügt, ist das Tätigkeitsmerkmal regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 20; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30 mwN, BAGE 131, 36) .

    Ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt, braucht in einem solchen Fall regelmäßig nicht mehr geprüft zu werden (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 20; 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - zu 3 b der Gründe) .

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144 = EzA KSchG § 2 Nr. 76; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141) .
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    Die Regelungen sind zwar auf Änderungskündigungen anwendbar (BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 304/06 - Rn. 18 ff., BAGE 123, 160) .
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    Dass es dabei nicht um das "Ob" einer Kündigung, sondern das "Wie" der Änderungen der Vertragsbedingungen geht, entbindet den Arbeitgeber jedenfalls dann nicht von einer entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden sozialen Auswahl, wenn für eine Weiterbeschäftigung - objektiv - unterschiedliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen, zugleich mehrere Arbeitnehmer um eine geringere Anzahl günstigerer Beschäftigungsmöglichkeiten konkurrieren und deshalb eine personelle Auswahl zu treffen ist (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41 mwN, aaO; 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58) .
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Vertragsänderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (st. Rspr., bspw. BAG 12. Oktober 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 147 = EzA KSchG § 2 Nr. 79; 9. September 2010 - 2 AZR 936/08 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 149; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 25, BAGE 132, 78; jeweils mwN) .
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    Soweit darin auf eine Liste mit den Namen der für eine Änderungskündigung vorgesehenen Arbeitnehmer Bezug genommen wird, ist nicht erkennbar, ob und wann eine solche Liste erstellt wurde und ob sie mit dem Interessenausgleich eine einheitliche Urkunde bildet (zu dieser Voraussetzung BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22; 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 21) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    b) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204) und ist - wie die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rn. 28, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 139) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    ff) Die von der Beklagten vorgelegte - anderslautende - "Tarifauskunft" des Verbands der Ernährungswirtschaft e.V. Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt vom 17. September 2010 ist unbeachtlich (vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, BAGE 124, 110; zur Problematik ferner Creutzfeldt in FS Düwell 2011 S. 293 ff.) und vermag das Ergebnis nicht in Frage zu stellen.
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
    b) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204) und ist - wie die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rn. 28, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 139) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 659/05

    Eingruppierung einer Fernschreiberin bei der Bundeswehr - Tarifauslegung

  • BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07

    Eingruppierung eines Lagerarbeiters nach dem Lohntarifvertrag im Einzelhandel in

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2010 - 13 Sa 318/10

    Änderungskündigung eines Fleischers bei Umsetzung von der Materialvorbereitung in

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei

    a) Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 16; 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28; 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11; 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13; 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 122 , juris).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 36; 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11; 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 122 , juris).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11; 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13; 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 122 , juris).

    Dies gilt jedenfalls dann auch im Falle einer Änderungskündigung, wenn für eine Weiterbeschäftigung unterschiedliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen, mehrere Arbeitnehmer um eine geringere Anzahl günstigerer Beschäftigungsmöglichkeiten konkurrieren und deshalb eine personelle Auswahl zu treffen ist (BAG 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 40 f.; 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 12; 24.05.2012 - 2 AZR 163/11 - Rn. 31, juris).

    So spricht das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich von einer "geringeren Anzahl günstigerer Beschäftigungsmöglichkeiten" (BAG 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41; 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 12; 24.05.2012 - 2 AZR 163/11 - Rn. 31, juris).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 163/11 - Rn. 13; 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144 = EzA KSchG § 2 Nr. 76) .

    aa) Sind von einer Organisationsmaßnahme mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen, so hat der Arbeitgeber - soweit diese um eine geringere Anzahl im Betrieb fortbestehender Beschäftigungsmöglichkeiten konkurrieren - durch eine Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen Arbeitnehmer er auf welchem der noch vorhandenen Arbeitsplätze weiterbeschäftigt (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 12; 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 40 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 147 = EzA KSchG § 2 Nr. 79) .

    Liegen dringende betriebliche Erfordernisse vor, die eine Änderung der Arbeitsbedingungen bedingen, und stehen für eine Weiterbeschäftigung Tätigkeiten zur Verfügung, von denen sich einige mehr und andere weniger vom Inhalt des bisherigen Arbeitsvertrags entfernen, ist es grundsätzlich eine Frage der sozialen Auswahl, welchem Arbeitnehmer das in dieser Hinsicht "günstigere" Weiterbeschäftigungsangebot zu unterbreiten ist (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 - aaO; 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41 mwN, aaO) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung -

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 163/11 - Rn. 13; 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2019 - 1 Sa 76/19

    Änderungskündigung - sexuelle Belästigung - Direktionsrecht - Abmahnung

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 163/11 - Rn. 13; 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11; juris).
  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Sind von einer Organisationsmaßnahme des Arbeitgebers mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen und konkurrieren diese um anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten in demselben Betrieb, hat der Arbeitgeber durch eine Sozialauswahl analog § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen Arbeitnehmer er auf dem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 156; BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 147; vgl. auch BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59; BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65) .
  • LAG Düsseldorf, 05.02.2013 - 17 Sa 1492/12

    Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung

    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Vertragsänderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - juris.de; BAG 12.10.2010 - 2 AZR 945/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 147; BAG 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 149).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.04.2015 - 6 Sa 364/14

    Änderungskündigung, Wirksamkeit, Arbeitszeitreduzierung

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 -).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2012 - 7 Sa 165/12

    Ausweitung der Nachtschichtarbeit auf weitere Arbeitnehmer; Ausnahme der unter

    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, das heißt, die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2012, 2 AZR 45/11, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2013 - 10 Sa 160/13

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    (BAG 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11 mwN, Juris).
  • LAG Nürnberg, 04.12.2012 - 7 Sa 441/09

    Rückkehrrecht nach Änderungskündigung - Eingruppierung von Rückkehrern

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